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Historie

Auszüge aus der Satzung

 

Der Verein "Tag des Schlafes e.V."

Auszüge aus der Satzung

Präambel
Guter Schlaf ist ein zentrales Grundbedürfnis des Menschen. Er ist unverzichtbar für die Erhaltung der vollen Leistungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, und er entscheidet ganz wesentlich über das persönliche Wohlbefinden.

Sehr viele Menschen spüren täglich, wie sehr Körper und Psyche leiden, wenn der allnächtliche Schlaf nicht erholsam war. In der Bundesrepublik klagen ca. 30% der Bevölkerung über Schlafprobleme. Jeder Zehnte leidet an behandlungsbedürftigen Ein- und Durchschlafstörungen, aber nur ein Drittel der Betroffenen spricht mit einem Arzt darüber.
Von gestörtem Schlaf Betroffene, ihre Angehörigen, aber auch Ärzte unterschätzen häufig die weitreichenden Auswirkungen unbehandelter Schlafstörungen. Chronische Erkrankungen des Schlafes beeinträchtigen nicht nur die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden, sondern können fatale gesundheitliche Langzeitfolgen wie Bluthochdruck, koronare Herzerkrankungen, Schlaganfall, Magen- und Darmerkrankungen und psychische Störungen wie Depressionen nach sich ziehen.

Der Verein Tag des Schlafes e.V. möchte daher fundierte Informationen aus dem Bereich der Schlafforschung, Schlafmedizin und verwandter Gebiete einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Hierzu soll die seit dem Jahr 2000 erfolgreiche, jeweils am 21. Juni stattfindende Veranstaltung "Tag des Schlafes" durch einen Verein fortgeführt werden. Der Verein soll noch intensiver die Aufmerksamkeit und das Interesse in der Bevölkerung, bei Vertretern des Gesundheitswesens sowie politischer aber auch wirtschaftlicher Interessengruppen für die Bedeutung dieses Themas und die Belange von Betroffenen wecken.
Dies erfordert zunächst das Wissen und das Verständnis für die Bedeutung gesunden Schlafes sowie für die Ursachen, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten eines gestörten Schlafes zu vermehren. Ziel des Vereins ist es daher auch, den Fortschritt bei Forschung, Diagnostik und Therapie zu fördern, um auf diesem Weg zu helfen, die allgemeine Gesundheit und Leistungsfähigkeit und letztendlich die individuelle Lebensqualität Betroffener zu verbessern.

Der Verein strebt eine enge Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen der Medizin, den Vertretern themenverwandter Fachgebiete der Medizin und solchen Interessengruppen an, die am Thema Schlaf und einer damit verbundenen Verbesserung der allgemeinen Gesundheit sowie des Wohlbefinden des Einzelnen interessiert sind. Er will die an der Sicherung und Verbesserung der schlafbezogenen Gesundheit interessierten Wissenschaftler, Ärzte, Therapeuten, Vertreter des Gesundheitswesen, sowie von Wirtschaft und Politik und vor allem auch die durch Störungen ihrer Schlaf-Wach-Funktionen Betroffene in Ihren Bestrebungen unterstützen und sinnvoll in seine Arbeit einbinden.

Ziele und Aufgaben des Vereins

1) Ziel des Vereins ist es, die öffentliche Gesundheitspflege im Bereich des gesunden Schlafes im Sinne der Präambel der Satzung zu fördern.

2) Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:
a) Aufklärung und Information der Öffentlichkeit auf direktem Weg durch die jährlich stattfindende öffentliche Informations- und Vortragsveranstaltung "Tag des Schlafes" sowie mittels begleitender Aktivitäten hierzu, wie bspw. die Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung von Seminaren,
b) Herausgabe von Informationsmaterialien auf unterschiedlichen Medien (z.B. Broschüren, CD u.a.) und durch die Verbreitung von Informationen zum Themenbereich "gesunder und gestörter Schlaf" über Presse, Rundfunk, Fernsehen, über die eigene Internetseite "www.tag-des-schlafes.de" und sonstige mediale Multiplikatoren,
c) Unterstützung der Selbsthilfegruppen von Menschen mit Schlafbeeinträchtigungen durch Zuwendungen, insbesondere durch die kostenlose Stellung von Informationsmaterialien,
d) Planung, Organisation und Durchführung von ergänzenden öffentlichen Veranstaltungen (bspw. Kolloquien, Vortragsreihen u.ä.), die dem Austausch von Wissen zwischen Betroffenen, Wissenschaft, Industrie oder sonstigen Interessengruppen bzw. Organisationen (z.B. Krankenkassen) dienen und mit begleitenden Aktivitäten die öffentliche Gesundheitspflege fördern,
e) Förderung von Forschung, Lehre und Ausbildung durch Planung, Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Fachveranstaltungen, Seminare und Projekten,
f) direkten Wissensaustausch mit medizinischen Fachgesellschaften und sonstigen Organisationen, die sich mit der Thematik Schlafstörungen und Schlaferkrankungen befassen

Steuerbegünstigung

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet werden.